Betreuungskanzlei Seran

Ihre mehrsprachige Betreuungskanzlei in Berlin. 
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Rechtsbetreuer

Dr. Sadrettin Seran, LL.M.



Rechtliche Betreuung

 Herzlich willkommen 


 

Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung

Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Betreuung sind
§§ 1896 bis 1908 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


Das zuständige Betreuungsgericht richtet eine Betreuung ein, wenn
ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, § 1896 Abs. 1 Satz 1  BGB.



Kontakt

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Adresse

Chausseestr. 51 B

10115 Berlin

Kontakt

Tel: 030 / 399 300 84

Fax: 030 / 399 300 85

e-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Telefonische Sprechstunde 

Dienstag und Freitag 11:00 - 13:00 Uhr

oder nach Terminvereinbrung